Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Wir sind weder dazu bereit noch dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“

§ 1 Allgemeines

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Pilipp GmbH Einrichtungshaus, Adalbert-Pilipp-Str. 21 D-91522 Ansbach, im Folgenden „Verkäufer“ genannt, und dem jeweiligen Kunden.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. Sie gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, auch wenn nicht noch einmal ausdrücklich auf diese hingewiesen worden ist, sofern der Kunde Unternehmer ist.
  3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Gegenstand des Vertrages ist der Warenverkauf durch den Verkäufer und ggfs. zusätzlich die Erbringung von Montageleistungen.
  5. Alle Preise verstehen sich als Brutto-Europreise.

§ 2 Vertragsinhalt, Vertragsschluss

  1. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Bestellung des Kunden. Änderungswünsche des Kunden nach Abgabe der Bestellung sind grundsätzlich kostenpflichtig.
  2. Der Kunde ist bei vorrätigen Artikeln eine Woche und bei nicht vorrätigen Artikeln zwei Wochen an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer, spätestens jedoch mit Ablauf der Bindungsfrist zustande, wenn nicht der Verkäufer die Bestellung vor Ablauf der Frist in Textform abgelehnt hat.

§ 3 Reservierungsfunktion

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine auf der Internetseite des Verkäufers als vorrätig gekennzeichnete Ware zu reservieren.
  2. Hierzu klickt der Kunde auf den entsprechenden Reservierungsbutton und gibt seinen Vor- und Nachnamen sowie seine E-Mail-Adresse ein und klickt anschließend auf „reservieren“. Daraufhin erhält der Kunde eine E-Mail mit einer Reservierungsnummer.
  3. Die Ware wird für den Kunden für einen Zeitraum von 48 Stunden ab dem Zeitpunkt seiner Reservierungsbestätigung kostenlos reserviert. Nach Ablauf dieser 48 Stunden ist die reservierte Ware wieder freigegeben und kann von jedem käuflich erworben werden.
  4. Unter Vorlage der Reservierungsnummer kann der Kunde die Ware dann im Möbelhaus des Verkäufers gegen Zahlung des Kaufpreises erwerben.

§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Der Kaufpreis ist mit Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Werkleistung zur Zahlung fällig, wenn nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.

Der Verkäufer ist berechtigt für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 5 Lieferung / Lieferfristen

  1. Ein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke besteht nicht, es sei denn, bei Vertragsabschluss wurde ausdrücklich eine derartige Vereinbarung getroffen.
  2. Die Liefer- /Montagefrist ergibt sich aus der Bestellung.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich vom Kunden zu vertretenden Umständen entsprechend (bspw. im Falle von Änderungswünschen, nicht eingehaltenen Aufmaß-/Nachmessterminen usw.) sowie bei vom Verkäufer nicht zu vertretenden Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder dem seiner Vorlieferanten, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie in Fällen höherer Gewalt, die auf unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignissen beruhen.
  4. Im Falle der Überschreitung eines Liefertermins ist der Käufer zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadensersatz nur berechtigt, wenn er dem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat.
  5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie im Interesse des Käufers liegen und ihm zumutbar sind.
  6. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, dass die Vorlieferanten den Verkäufer ohne dessen Verschulden nicht beliefern und eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre, so ist der Verkäufer dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Käufers werden zurückerstattet. Weitergehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 6 Annahme / Annahmeverzug

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die zum vereinbarten Übergabetermin gelieferte Ware abzunehmen.
  2. Nimmt der Kunde die bestellte Ware zum vereinbarten Übergabetermin nicht ab oder ruft der Kunde die Ware zum vereinbarten Abruftermin nicht ab und verweigert der Kunde auch nach Ablauf einer Ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Ware oder hat er ernsthaft und endgültig erklärt, er verweigere die Abnahme, so ist der Verkäufer dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
  3. Der Kunde hat dem Verkäufer für die Verzugsdauer Lager- und Verwaltungskosten in Höhe von 15,00 € zusätzlich einem Prozent des Auftragswertes je begonnenem Kalendermonat, höchstens aber die für die Verzugsdauer bei den Speditionen üblichen Lagerkosten, zu erstatten.
  4. Als pauschalen Schadensersatz neben dem Rücktritt kann der Verkäufer in diesen Fällen 25 % des Kaufpreises verlangen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt seinerseits vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.

§ 7 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

  1. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis bezahlen zu müssen, geht mit der Übergabe / Abnahme der Ware auf den Käufer über. Ist neben der Übergabe auch die Montage der Ware seitens des Verkäufers geschuldet, geht die Gefahr dennoch schon mit Lieferung der Ware beim Kunden auf diesen über.
  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt sind, diese Dritten auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ausdrücklich hinzuweisen.
  4. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Einbau serienmäßig hergestellter Möbel und Möbelteile nicht dauerhaft erfolgen soll und diese Möbel bzw. Möbelteile nicht zum wesentlichen Bestandteil des Gebäudes werden sollen.

§ 8 Montageleistungen

  1. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Voraussetzungen für die Montage vorhanden sind, z.B. bezüglich Zugang zu den Räumlichkeiten, geeignete Wände, Fußbodenbeschaffenheit, Elektroanschluss.
  2. Weitere notwendige Montageleistungen, die bspw. nötig sind, um die bereits beauftragten Montageleistungen ausführen zu können, können bei dem Verkäufer kostenpflichtig in Auftrag gegeben werden. Sieht der Kunde von dieser Beauftragung ab, kann der Verkäufer seiner Leistungsverpflichtung nicht nachkommen. Ist aus diesem Grund die Vereinbarung eines weiteren Montagetermins notwendig, hat der Kunde dem Verkäufer die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten zu erstatten.
  3. Die Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroanschlüssen sowie Wasserablauf sind nicht Bestandteil des Vertrages.
  4. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht dazu befugt, Arbeiten jeglicher Art auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungspflichten des Verkäufers hinausgehen. Führen Monteure solche Arbeiten doch durch, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

  1. Handelsübliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei den verwandten Materialien, z.B. bei Holz- oder Steinoberflächen, Textilien (z. B. Möbel oder Dekorationsstoffe) oder bei Leder stellen keinen Mangel dar.
  2. Bei Kastenmöbeln bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen der Front. Die Mitverwendung anderer Holz-, Folien- oder Kunststoffarten, etwa für Seitenteile, Rückwand und Innenausstattung, ist zulässig und stellt ebenfalls keinen Mangel der Ware dar.
  3. Bei Kaufverträgen haftet der Verkäufer für Mängel der Waren grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) und – wenn der Kunde Verbraucher ist – des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt.
  4. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Falle von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
  5. Bei Werkleistungen übernimmt der Verkäufer die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr, sofern der Kunde Unternehmer ist.
  6. Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
  7. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 3, 4 und 5 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  8. Gegenüber Unternehmern ist die Mängelhaftung ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht vom Verkäufer zu vertretende, Einflüsse oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Auftraggeber selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen des Verkäufers ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
  9. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist.
  2. Sofern die Parteien Kaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Stand: 06.06.2019

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