Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 VERTRAGSSCHLUSS

  1. Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche zwischen der Pilipp Einrichtungshaus GmbH (im folgenden Verkäufer) und deren Kunden (im folgenden Käufer) geschlossenen Verträge.
  2. Sollen die zum Kauf beabsichtigte Waren für den Käufer erst bestellt werden, gibt dieser mit der Unterzeichnung seines Auftrages eine Bestellung über die erfassten Artikel ab. Der Vertrag kommt in diesen Fällen zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung binnen 10 Werktagen nach Bestellzugang annimmt (Auftragsbestätigung). Andernfalls kommt der Vertrag mit beiderseitiger Unterschrift zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 2 VERTRAGSINHALT

  1. Grundlage des Vertrages sind die in der unterzeichneten Bestellung getroffenen Vereinbarungen. Die vorliegenden AGB geltend ergänzend.
  2. Garantien, Zusicherungen von Eigenschaften oder Zusicherungen bestimmter Einstandspflichten sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ vereinbart worden sind.
  3. Ansprüche aus Garantieerklärungen Dritter, insbesondere des Herstellers oder Lieferanten, sind unmittelbar beim Garantiegeber geltend zu machen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung haftet der Verkäufer nicht für den Bestand von Garantien Dritter, insbesondere auch nicht im Fall der Insolvenz des Garantiegebers.
  4. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
  5. Handelsübliche und produkttypische Abweichungen der gelieferten Ware gegenüber Ausstellungsstücken, Mustern oder Katalogabbildungen und Katalogangaben, insbesondere bezüglich Struktur und Farbton oder Maßangaben, etwa bei Naturprodukten (Holz, Leder, etc.) stellen keine negative Abweichung von der vertraglich geschuldeten Leistung dar.
  6. Bei Kastenmöbeln bezieht sich die Holzbezeichnung auf sichtbare Frontflächen. Die Mitverwendung anderer geeigneter Materialien ist zulässig.

§ 3 ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG

  1. Die Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
  2. Der Kaufpreis ist vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher Vereinbarung spätestens bei Übergabe bzw. Anlieferung/Abnahme zur Zahlung fällig. Ist eine Lieferung der gekauften Waren vereinbart, gelten die Kaufpreise, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich Liefer- und Versandkosten; deren Höhe bzw. nähere Einzelheiten zu deren Berechnung werden innerhalb des Bestellformulars mit angeführt. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können im Einzelfall weitere Steuern und/oder Kosten (z.B. Zölle oder Gebühren) anfallen, die vom Käufer abzuführen sind.
  3. Der Verkäufer akzeptiert die an der Kasse ausgewiesenen bzw. innerhalb des Bestellformulars aufgeführten Zahlungsmethoden. Der Käufer wählt selbst die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden aus. Wird als Zahlungsmethode eine Giro- oder Kreditkartenzahlung gewählt, erteilt der Käufer mit Bekanntgabe seiner Kartendaten die Ermächtigung dazu, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich der ggfs. anfallenden Liefer‐ und Versandkosten bei Fälligkeit über das betreffende Giro- bzw. Kreditkartenunternehmen zu belasten. Bei einer Zahlung per Banküberweisung verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis zzgl. anfallender Liefer- und Versandkosten spätestens vierzehn Tage nach Erhalt der ihm mitgeteilten Zahlungsaufforderung zu zahlen. Die Konto- bzw. Überweisungsdaten werden bei Auftragsbestätigung mitgeteilt.

§ 4 LIEFERUNG / LIEFERFRISTEN

  1. Die Lieferung erfolgt unter Berücksichtigung des schriftlich vereinbarten Termins. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung. Lieferfristen beginnen in der Regel mit Vertragsschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen oder –anpassungen (z.B. Maß- oder Farbänderungen) vereinbart, so ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin bzw. eine neue Lieferfrist zu vereinbaren bzw. Liefertermin bzw. Lieferzeit entsprechend anzupassen.
  2. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines vom Verkäufer geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann dieser durch unverzügliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
  3. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung – gleich aus welchem Grunde – unmöglich, ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe der Bestimmung unter Ziffer IX. dieser AGB beschränkt.

§ 5 ABNAHME / ANNAHMEVERZUG

  1. Der Käufer hat die gekaufte Ware abzunehmen.
  2. Gerät der Käufer schuldhaft mit der Annahme der Ware in Verzug, kann der Verkäufer für die Dauer der Einlagerung der Sache pauschal ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises pro Monat berechnen.
  3. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass keine oder niedrigere Kosten entstanden sind; dem Verkäufer umgekehrt ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt.

§ 6 GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe/Abnahme auf den Käufer über.

§ 7 MONTAGE

  1. Der Käufer hat zur Durchführung vereinbarter Montageleistungen Sorge dafür zu tragen, dass die zu erbringenden Montageleistungen hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Wand- und Fußbodenbeschaffenheit und Zuwege betreffend, möglich sind. Gegebenenfalls hat der Käufer Auskunft über die örtlichen Gegebenheiten zu erteilen.
  2. Der Käufer hat einen Elektroanschluss zur Verfügung zu stellen, um den Einsatz von Elektrogeräten, die zur Montage benötigt werden, zu ermöglichen.
  3. Eine Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroanschlüssen sowie Wasserablauf gehört nicht zu den Montageleistungen des Verkäufers. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich etwaige benötigte Gas-, Wasser- und Elektroanschlüsse sowie Wasserablauf dort befinden, wo es zur ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Montage der Kaufsache durch den Verkäufer erforderlich ist.
  4. Der Käufer hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Wandbeschaffenheit für eine ordnungsgemäße Montage bzw. Aufhängung der Kaufsache durch den Verkäufer geeignet ist.

§ 8 MÄNGELHAFTUNG / GEWÄHRLEISTUNG

  1. Dem Käufer steht beim Kauf von Waren gesetzliche Mängelhaftungsrechte für die Waren zu. Bei Mängeln einer Kaufsache hat der Käufer das Recht, Gewährleistungsrechte geltend zu machen – dies unter Beachtung der nachstehenden Regelungen.
    (a) Keine Gewährleistung besteht bei solchen Schäden, die infolge einer unsachgemäßen Verwendung oder Behandlung des Artikels oder Beschaffenheitsveränderungen, die beim Käufer durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse entstanden sind.
    (b) Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen des Mangels an einer Sache sind ausgeschlossen, wenn die Vertragswidrigkeit erst nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache beim Unternehmer offenbar wird. Diese Haftungsfrist gilt nicht, soweit der Verkäufer nach Ziffer IX. dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
    (c) Die in §§ 478, 445 a BGB bestimmten Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleiben von den Regelungen der Ziffern VIII. (1b) unberührt.
    (d) Offensichtliche Mängel sind durch Kaufleute innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige
  2. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
  3. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
  4. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
  5. Wählt der Käufer nach Ziff. (4) den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

§ 9 HAFTUNG

  1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
  2. Für solche Schäden, die nicht von Ziffer IX. (1) erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verkäufer, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
  3. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer IX. (1) noch IX. (2) erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet der Verkäufer gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
  4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 10 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln sowie dem Verkäufer einen etwaigen Zugriff Dritter (z.B. Pfändung) und etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.

§ 11 RÜCKTRITTSRECHT DES VERKÄUFERS

  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer X. (2) – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die (Vorbehalts-) Ware heraus zu verlangen.
  2. Als pauschalen Schadenersatz kann der Verkäufer in diesen Fällen 30% des Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in niedriger Höhe entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt seinerseits vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.

§ 12 ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einschließlich dieser AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  2. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  3. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.
  4. Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung anfallende Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Auf die gesonderten Hinweise zur Datenverarbeitung wird insoweit ausdrücklich Bezug genommen.

Pilipp Einrichtungshaus GmbH
Stand September 2024

Zuletzt angesehen